LEBENS – UND PRIVATE RENTENVERSICHERUNG

 

Die Kündigung einer Lebens- oder private Rentenversicherung ist für viele Versicherte kein Einzelfall. Ein überwiegender Anteil der Versicherten steigt aus ihren Verträgen vorzeitig aus. Die Gründe für einen vorzeitigen Ausstieg aus den Versicherungsverträgen sind dabei vielfältig. Manche Versicherte wollen aufgrund einer Änderung der privaten Lebensumstände monatliche Belastungen reduzieren. Andere wiederum haben erkannt, dass der gewählte Versicherungsvertrag nicht ihren Wünschen und Zielen entspricht und wollen sich von einem vermeintlich schlechten Vertrag trennen und in eine neue Anlageform investieren.

 

Das große Erwachen kommt bei den meisten Versicherten allerdings erst nach Ausspruch der Kündigung und Abrechnung des Vertragsguthabens durch den Versicherer. Obwohl sie über den Versicherungszeitraum immer brav ihre Beiträge eingezahlt haben, bekommen viele Versicherte kaum etwas von den eingezahlten Beträgen zurückerstattet. Der Grund für diese aus Versichertensicht schlechte Bilanz nach der Kündigung sind häufig die hohen Abschlusskosten der Verträge und deren nachteilige Verrechnung zu Lasten des Versicherten. Den Versicherten wird meist erst nach Ausspruch der Kündigung bewusst, dass sie mit den geleisteten Beiträgen zunächst die Provisionen für die Versicherungsvertreter gezahlt haben, bevor sie überhaupt mit dem eigentlichen „Sparen“ beginnen. Unterm Strich bedeutet das einen niedrigen Rückkaufswert für den Versicherten, wenn dieser seinen Vertrag vorzeitig kündigt.

 

Dieser für die Versicherten nachteiligen Situation hat der Bundesgerichtshof allerdings Grenzen gesetzt und manifestiert, dass die Versicherten im Falle einer vorzeitigen Kündigung Ihres Vertrages zumindest einen Anspruch auf knapp die Hälfte der eingezahlten Beiträge, als Rückkaufswert Ihres Versicherungsvertrages haben.

 

Diese für die Versicherten vorteilhafte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beseitigt zwar nicht gänzlich die Nachteile, die ein Versicherter bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung in Kauf nimmt. Allerdings werden diese durch die neuerliche Rechtsprechung deutlich gemindert.

 

Die Folge dieser Rechtsprechung ist ein erheblicher finanzieller Mehraufwand für die Versicherer, welche nunmehr gezwungen sind deutlich größere Summen an die Versicherten zu erstatten, als diese ursprünglich vorgesehen hatten. In der Folge versuchen die Versicherer natürlich mit der Unwissenheit der Versicherten zu spielen und sich um eine rechtsprechungskonforme Abwicklung der Verträge zu winden. Von der Rechtsprechung ist eine Vielzahl von Versicherten betroffen.

 

            

Gerne Prüfen wir Ihren Versicherungsvertrag, bzw. die von Ihnen erklärte Kündigung des Vertrages, sowie die hierauf erfolgte Abrechnung des Rückkaufswertes und fordern Ihren Versicherer auf, den Rückkaufswert rechtsprechungskonform zu berechnen und an Sie auszuzahlen. 

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