UNFALLSCHADENREGULIERUNG
Als Unfallgeschädigter stehen Sie häufig vor einem Berg an Formalitäten. Angefangen von der Verbringung Ihres Fahrzeuges in eine Werkstatt, bis hin zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners.
SCHADENMANAGEMENT
Häufig sind Sie als Geschädigter mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung überfordert. Der Bundesverband der Autovermieter und die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) fanden in einer Umfrage aus dem Jahr 2012 heraus, dass nicht einmal jeder zweite Autofahrer seine Rechte kennt. Nur 45 % nehmen einen Anwalt in Anspruch. Ohne anwaltliche Hilfe kürzen die Versicherungen berechtigte Ansprüche durchschnittlich um 20 %. Ich stehe Ihnen zur Seite und sorge für eine effektive Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
ZAHLUNGSVEKEHR
Sobald die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihren Schaden reguliert hat müssen Sie für den Ausgleich der angefallenen Rechnungen sorgen. Auch hier stehe ich Ihnen zur Seite und wickele, auf Wunsch, den gesamten Zahlungsverkehr zwischen allen Beteiligten ab.
KOMMUNIKATION
Ich agiere für Sie als zentrale Ansprechstelle für alle Beteiligten und übernehme für Sie die gesamte Kommunikation mit Werkstätten, Sachverständigen, Abschleppunternehmen, Ärzten, etc.
KUNDENLÖSUNGEN
Ich hole Sie dort ab wo Sie stehen, direkt in Ihrem Autohaus, oder bei Ihrem Kfz-Sachverständigen. Keine lästigen Wege. Schnell und unkompliziert. Sie können Ihren Schaden elektronisch oder postalisch an mich übermitteln. Bei Fragen halte ich telefonisch Rücksprache. Auf Wunsch können wir aber auch gerne einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Ich teile Ihnen jederzeit den aktuellen Sachstand der Regulierung Ihres Unfallschadens unaufgefordert mit.
WEB-LÖSUNGEN
Meine gesamte Datenverarbeitung basiert auf Web-Lösungen, die mir eine einfache und unkomplizierte Kommunikation mit den Versicherungen ermöglicht. So kann ich eine schnelle und effektive Abwicklung Ihres Unfallschadens gewährleisten.
KOSTEN
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten. Deshalb werden die Kosten meiner Inanspruchnahme von der unfallgegnerischen Versicherung übernommen. Für Sie als Geschädigte/-r ist meine Inanspruchnahme daher kostenfrei.*
* Ausnahme: Mitverschulden (Haftungsquote); unrichtige Angaben zum Unfallhergang
LEISTUNGEN
• Prüfung Ihrer Ansprüche
• Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
• Abwicklung des Zahlungsverkehrs
• ggfs. gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche