VERKEHRSORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

 

Wer oft mit seinem Fahrzeug unterwegs ist, dem passieren Fehler im Straßenverkehr. Häufig ist es ein Moment der Unachtsamkeit, der einen Verkehrsverstoß begründet, an welchem sich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren anschließt.

 

Wir beraten Sie im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts insbesondere zu folgenden Themengebieten:

- Abstandsmessungen

- Alkohol- und Drogenfahrten

- Geschwindigkeitsüberschreitungen

- Rotlichtverstöße

- Missachtung der Vorfahrtsregeln

 

Die Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist für die Betroffenen meist mit erheblichen Unanehmlichkeiten verbunden. Oftmals ist es ein Moment der Unachtsamkeit, der unsere Mobilität nachhaltig beeinträchtigen kann. Die drohenden Sanktionen reichen von einem einfachen Bußgeld, über Punkte bis hin zu einem Fahrverbot, oder im schlimmsten Fall den Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Die Folgen dieser Sanktionen sind für viele Betroffene schwerwiegend. Insbesondere, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot droht, sind viele in Ihrer beruflichen Existenz bedroht. Die meisten Betroffenen sind auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen.

 

Auch in Fällen in denen kein Bußgeldbescheid ergeht, weil der Fahrer beispielsweise nicht ausfindig gemacht werden konnte drohen den Betroffenen unangenehme Konsequenzen. So kann die Behörde im Einzelfall eine Fahrtenbuchauflage erlassen.

 

Generell empfehle ich meinen Mandanten vor einer Rücksprache mit einem Verteidiger keine Angaben gegenüber den zuständigen Ermittlungsbehörden zu machen und sich zunächst auf ihr Schweigerecht zu berufen. Dies insbesondere in dem Falle, in dem Sie als Halter eines Fahrzeuges ihr Fahrzeug einem Angehörigen zur Nutzung überlassen haben. Hier steht Ihnen unter Umständen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu!

 

Grundsätzlich ist eine Verteidigerkonsultation immer zu empfehlen, da nur der Verteidiger Einsicht in die zu Grunde liegenden Ermittlungsakten erhält. Die Kenntnis des Ermittlungsergebnisses ist von entscheidender Bedeutung für die Erfolgsaussicht einer Verteidigung gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf. Wenn Sie in Unkenntnis der konkreten Ermittlungen Angaben machen, laufen Sie Gefahr sich selbst zu belasten.

 

Gerade im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechtes weisen wir auf die kurze Verjährungsfrist von 3 Monaten hin. Insoweit gilt, je früher Sie einen Verteidiger konsultieren, umso besser sind die Erfolgsaussichten einer effektiven Verteidigung gegen den Ordnungswidrigkeitenvorwurf. Die kurze Verjährungsfrist eröffnet dabei der Verteidigung Spielräume, die es zu Ihrem Vorteil zu nutzen gilt.

 

Gerne berate ich Sie im Rahmen eines unverbindlichen Erstgespräches über Ihre Handlungsalternativen und die Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen den Ihnen vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeitentatbestand.

 

                          

 
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